Mietbedingungen Fereinwohnung

Allgemeine Mietbedingung Ferienwohnung 


Mietdauer/Inventar 

 Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16 Uhr in ordnungsgemäßem 

Zustand zur Verfügung. Der Mieter wird gebeten unmittelbar nach seiner Ankunft, die im Mietobjekt befindliche Inventarliste auf Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter mitzuteilen. 

 Am Abreisetag wird der Mieter gebeten, das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10 Uhr geräumt in besenreinem Zustand zu übergeben. Dabei hat der Mieter folgende Dinge erledigt zu haben: Spülen des Geschirrs / Räumen des Geschirrspülers/Entfernen von Lebensmittel aus Küche und Kühlschrank. 

 
Pflichten des Mieters 

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.In der gesamten Wohnung ist Rauchverbot sollte festgestellt werden, dass in der Wohnung geraucht wurde, behält sich der Vermieter vor, eine Pauschale für Reinigung und Lüftung von netto 75,00 Euro in Rechnung zu stellen. (Für Raucher gibt vor der Eingangstür eine überdachte Möglichkeit zu rauchen)In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die nicht rechtzeitige Anzeige verursachter Folgeschäden,ist der Mieter ersatzpflichtig.In Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl.entstehenden Schaden gering zu halten.Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

Tierhaltung

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen, und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur im Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden. Es wird dabei ausdrücklich untersagt, Tier auf dem Sofa oder in den Betten zu halten. Wird das nach Übergabe festgestellt ( Liegeplatz mit Tierhaaren) behalten wir uns vor,eine Reinigungspauschale von 45 Euro zu erheben und nachträglich in Rechnung zu stellen !

Rücksichtnahme / Nachtruhe

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende
Geräusche, namentlich lautes Tür werfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. In der Zeit von 22 Uhr bis 7 hr und von 12 Uhr bis 14 Uhr sind Rundfunk-, Fernsehe-, und Phonogeräte nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.Kommt es wiederholt zu Störungen,behalten wir uns nach einer Anzeige wegen Ruhestörung das Mietverhältniss mit sofortiger Wirkung zu Kündigen und die Räumung des Apartments zu veranlassen ! 

Rechtswahl/Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart


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